Das Presbyterium der Evangelischen Stadt-Kirchengemeinde Marl

Was macht das Presbyterium genau?

Das Presbyterium kümmert sich um alle Angelegenheiten in der Gemeinde. Also personelle, finanzielle und bauliche Angelegenheiten.

Konkret könnte dies die folgende Auswahl sein:

  • Es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
  • Es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde.
  • Es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.
  • Es überwacht die laufenden Ausgaben der Kirchengemeinde.
  • Es verantwortet die Verkündigung des Evangeliums.
  • Es ist für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden zuständig.
  • Es stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, sowohl haupt- und nebenamtliche Personen.
  • Es bestärkt und beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer.
  • Es beschließt den Zweck der Kollekte , sofern dieser nicht bereits von der Landeskirche vorgegeben wurde.
  • Es hält den Kontakt zur Stadt Marl, zur Diakonie und den Schulen.
  • Es beschließt Anschaffungen für die Gemeinde.
  • Es kümmert sich um Pflege und Ausgestaltung der gottesdienstlichen Räume.

Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt 4 Jahre. Selbstverständlich darf die Amtszeit durch Niederlegung des Amtes vorzeitig endet werden.

Eine Presbyterin oder ein Presbyter muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben. Wer innerhalb der Amtsperiode das 75. Lebensjahr vollendet, darf sein Amt bis zum Ende der Amtsperiode behalten.

Wortlaut der Erklärung zur Amtseinführung

„Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, das mir übertragene Amt im Gehorsam gegen Gottes Wort gemäß dem Bekenntnisstand dieser Gemeinde und nach den Ordnungen der Kirche sorgfältig und treu auszuüben. Ich gelobe, über Lehre und Ordnung in dieser Gemeinde zu wachen, die mir anvertrauten Aufgaben und Dienste zu übernehmen und dazu beizutragen, dass in der Gemeinde Glaube und Liebe wachse. Ich erkenne die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche von Barmen als eine schriftgemäße, für den Dienst der Kirche verbindliche Bezeugung des Evangeliums an."

Zu unserem Presbyterium gehören zusätzlich die folgenden stimmberechtigten Pfarrerinnen und Pfarrer

Kirchen, Pfarrerinnen und Pfarrer 

Bezirk Dreifaltigkeit (West),
Brassertstraße 40-42, 45768 Marl

 

Bezirk Auferstehung (Mitte),
Westfalenstraße 92, 45770 Marl

Bezirk Paulus (Ost),
Römerstraße 57, 45772 Marl

Gemeindebüro für die esm

Römerstraße 57
45772 Marl
Tel. 02365 - 96 03 0
E-mail: re-kg-marl-stadt-kirchengemeinde@ekvw.de

Öffnungzeiten:

  • Mo., Di. u. Fr.: 
    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Mi.:
    15.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Grafik: EKD

Wir haben Sendepause, derzeit veröffentlichen wir keine Videos. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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