Der Weg (zurück) in die Kirche führt in der Regel über die Kirchengemeinde, Sie sind also richtig! Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer suchen, die Kontaktadressen finden Sie hier.
Ja. Es gibt auch sogenannte Wiedereintrittsstellen. Für den Kirchenkreis Recklinghausen ist sie bei uns in Marl. Sie finden diese in der Dreifaltigkeitskirche an der Brassertstraße 40-42.
Dort ist die Wiedereintrittstelle donnerstags von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
Bitte nehmen Sie vor telefonisch Kontakt zu uns auf. Dann ist sicher jemand für Sie da.
Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitzgemeinde hat und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen kann, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in dieser "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.
Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling kann so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Zumeist nicht. Vorgesehen sind in der Regel nur ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Aber natürlich sollte man sich vorher schon fragen, wie ernst man es mit der Kirche meint
Nicht ausdrücklich. Wenn gewünscht, kann aber der Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.
Sofern man dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt ist, sollte man den Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Kirchenmitglieder, deren zu versteuerndes Einkommen 8.354 Euro (alleinstehend) bzw. 16.708 Euro (zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten) nicht übersteigt, zahlen keine Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.
Wenn Sie Lohnsteuer zahlen, ist das Finanzamt bzw. Ihr Arbeitgeber über Ihren Kircheneintritt zu informieren:
Bezirk Dreifaltigkeit (West),
Brassertstraße 40-42, 45768 Marl
Römerstraße 57
45772 Marl
Tel. 02365 - 96 03 0
E-mail: re-kg-marl-stadt-kirchengemeinde@ekvw.de
Öffnungzeiten:
Iris Zahlmann-Groth
Brassertstr. 42
45768 Marl
E-mail: Iris.Zahlmann-Groth @ ekvw.de
Telefon: 02365 12501
Fax: 02365 29 55 007
Öffnungszeiten für Besucher: nach Absprache
offene Stellen (falls verfügbar) Infowand aus dem Gemeindebrief Ansprechperson nach Straße Satzung der esm Presbyterium Vorsitz Kirchmeister:innen Gemeindebüro Jugend Newsletter Taufe Paten Konfirmation kirchliche Heirat Bestattung Gemeindebrief Neues aus der Gemeinde Gottesdienste Guatemalakreis Man(n) trifft sich Frauenhilfe Iris Zahlmann-Groth Kirchen Gemeindeleitung Pfarrteam Wegbeschreibung Ansprechpersonen FAQ Hilfsangebote Archiv evangelisch werden Wiedereintrittsstelle Kirchenrecht Notfallseelsorge Sitemap Friedhof Online Spenden Geschichtentelefon Konfi-Unterricht Kirche für Kinder esm Büro Downloads Taufe und Trauung Jugendbüro Kindertagesstätten Freizeiten Musik und Chor Café Leuchtturm