Herzlich Willkommen
Sollten Sie noch nicht getauft sein, ist die Taufe der Weg zum evangelisch werden. Informationen finden sie unter „Taufe“.
Für einen Wiedereintritt oder Eintritt in die evangelische Kirche müssen Sie vorher ausgetreten sein. Der Austritt erfolgt beim zuständigen Amtsgericht.
Eintritt und Wiedereintritt in die evangelische Kirche
An wen muss man sich wenden, wenn man wieder in die Kirche eintreten will?
Der Weg (zurück) in die Kirche führt in der Regel über die Kirchengemeinde, Sie sind also richtig! Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch
mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer suchen, die Kontaktadressen finden Sie hier.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder-)Eintritt?
Ja. Es gibt auch sogenannte Wiedereintrittsstellen. Für den Kirchenkreis Recklinghausen ist sie bei uns in Marl. Sie finden diese in der Dreifaltigkeitskirche an der Brassertstraße 40-42.
Dort ist die Wiedereintrittstelle donnerstags von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
Bitte nehmen Sie vor telefonisch Kontakt zu uns auf. Dann ist sicher jemand für Sie da.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.00 - 12.00 Uhr - Tel.: 02365 960315
Mittwoch 15.30 Uhr - 17.30 Uhr - Tel.: 02365 960315
Was ist, wenn man zu einer anderen Gemeinde mehr Kontakt hat als zu seiner eigentlichen Heimatgemeinde?
Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitzgemeinde hat und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen kann, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in dieser "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht. Wenden Sie sich einfach an das Pfarrteam der Wunschgemeinde.
Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft?
Nein. Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum wird evangelisch werden will nicht noch einmal getauft, wenn eine Taufe bereits in einer anderen christlichen Gemeinschaft vollzogen wurde.
Und wenn man vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört hat?
Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel eine Taufvorbereitung oder ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling kann so den christlichen Glauben näher kennen lernen und eventuelle Fragen und Zweifeln ansprechen. Melden Sie sich einfach beim Pfarrteam, wenn Sie getauft werden wollen.
Wird man geprüft, wenn man wieder in die Kirche eintritt?
Eine Prüfung ist nicht vorgesehen. Im Gespräch mit Pfarrer oder Pfarrerin sollte aber ein deutliches Interesse an der Kirchenmitgliedschaft erkennbar sein. Oft gehören zum Wiedereintritt mehrere Gespräche und ein Gottesdienstbesuch.
Wird man der Gemeinde vorgestellt?
Eine Vorstellung im Gottesdienst oder die Bekanntmachung des Wiedereintrittes erfolgt nur, wenn es gewünscht wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um Ihre Identität zu verifizieren. Taufurkunde und die Bescheinigung über den Kirchenaustritt sind sehr nützlich, aber nicht zwingend notwendig. Hilfreich ist es wenn zumindest die entsprechenden Daten (mindestens Jahr und Ort) vorliegen.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?
Die Kirche finanziert ihre Arbeit über die Kirchensteuer, die die Kirchenmitglieder zahlen.
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Kirchenmitglieder, deren zu versteuerndes Einkommen 8.354 Euro (alleinstehend) bzw. 16.708 Euro (zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten) nicht übersteigt, zahlen keine Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.
Darüberhinaus entstehen keine Kosten.Ihre Kirche und Ihre Gemeinde ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten, Mitarbeit und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.
- Wenn Sie Lohnsteuer zahlen, ist das Finanzamt bzw. Ihr Arbeitgeber über Ihren Kircheneintritt zu informieren:
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, erfolgt eine automatische die Meldung automatisch durch die Kirchengemeinde an die Kommune. Sie müssen also weder zum Finanzamt gehen noch den Arbeitgeber informieren. - Wenn Sie selbständig tätig sind, müssen Sie den Eintritt dem Finanzamt melden. In diesem Fall erfolgt keine Meldung durch die Kirchengemeinde. Nur so ist im nächsten Jahresausgleich eine (auch rückwirkende) Kirchensteuerberücksichtigung gewährleistet.