Eintritt und Wiedereintritt in die evangelische Kirche

An wen muss man sich wenden, wenn man wieder in die Kirche eintreten will?

Der Weg (zurück) in die Kirche führt in der Regel über die Kirchengemeinde, Sie sind also richtig! Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer suchen, die Kontaktadressen finden Sie hier.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder-)Eintritt?

Ja. Es gibt auch sogenannte Wiedereintrittsstellen. Für den Kirchenkreis Recklinghausen ist sie bei uns in Marl. Sie finden diese in der Dreifaltigkeitskirche an der Brassertstraße 40-42.

Dort ist die Wiedereintrittstelle donnerstags von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.

Bitte nehmen Sie vor telefonisch Kontakt zu uns auf. Dann ist sicher jemand für Sie da.

  • Dienstag und Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr - Tel.: 02365 18434
  • Montag und Freitag 9.00 - 12.00 Uhr - Tel.: 02365 960315
  • Mittwoch 15.30 Uhr - 17.30 Uhr - Tel.:  02365 960315

Was ist, wenn man zu einer anderen Gemeinde mehr Kontakt hat als zu seiner eigentlichen Heimatgemeinde?

Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitzgemeinde hat und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen kann, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in dieser "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.

Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn man vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört hat?

Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling kann so den christlichen Glauben näher kennen lernen.

Wird man geprüft, wenn man wieder in die Kirche eintritt?

Zumeist nicht. Vorgesehen sind in der Regel nur ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Aber natürlich sollte man sich vorher schon fragen, wie ernst man es mit der Kirche meint

Wird man der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn gewünscht, kann aber der Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern man dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt ist, sollte man den Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Kirchenmitglieder, deren zu versteuerndes Einkommen 8.354 Euro (alleinstehend) bzw. 16.708 Euro (zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten) nicht übersteigt, zahlen keine Kirchensteuer.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.

Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Wenn Sie Lohnsteuer zahlen, ist das Finanzamt bzw. Ihr Arbeitgeber über Ihren Kircheneintritt zu informieren:

  • Wenn Sie Arbeitnehmer sind, erfolgt eine automatische Meldung durch die Kirchengemeinde an die Kommune. Sie müssen also weder zum Finanzamt gehen noch den Arbeitgeber informieren.
  • Wenn Sie selbständig tätig sind, müssen Sie den Eintritt dem Finanzamt melden. In diesem Fall erfolgt keine Meldung durch die Kirchengemeinde. Nur so ist im nächsten Jahresausgleich eine (auch rückwirkende) Kirchensteuerberücksichtigung gewährleistet.

Kirchen, Pfarrerinnen und Pfarrer 

Bezirk Dreifaltigkeit (West),
Brassertstraße 40-42, 45768 Marl

Bezirk Auferstehung (Mitte),
Westfalenstraße 92, 45770 Marl

 

Bezirk Paulus (Ost),
Römerstraße 57, 45772 Marl

 

Gemeindebüro für die esm

Römerstraße 57
45772 Marl
Tel. 02365 - 96 03 0
E-mail: re-kg-marl-stadt-kirchengemeinde@ekvw.de

Öffnungzeiten:

  • Mo., Di., Do.  u. Fr.: 
    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Mi.:
    15.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Grafik: EKD

Hier gibt es jetzt die Videos aus der Reihe Kunterbuntes Dingsda.

Seniorenarbeit

Iris Zahlmann-Groth
Brassertstr. 42
45768 Marl

E-mail: Iris.Zahlmann-Grothdontospamme@gowaway.ekvw.de
Telefon: 02365 12501
Fax: 02365 29 55 007

Öffnungszeiten für Besucher: nach Absprache