Sie wollen Ihr Kind taufen lassen? Schön! (Zur Taufe Erwachsener lesen Sie weiter unten) Das geht ganz einfach: Wenden Sie sich einfach an Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin und wir besprechen alles persönlich. Die Kontaktadresse finden Sie hier.
Und hier schon mal die Antworten auf oft gestellte Fragen:
Bei der Taufe wird ein Kind in die Gemeinde aufgenommen. Daher taufen wir Kinder im Gemeindegottesdienst, also in der Regel am Sonntagmorgen. Wir versuchen dabei, Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen, nicht immer sind jedoch alle Termine möglich. Bitte kontaktieren Sie uns mindestens 6 bis 8 Wochen vorher, um Genaueres zu planen.
Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück.
Die Taufe ist in erster Linie eine Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit der Taufe beginnt zudem kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar.
Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) vollzogene Taufe ist gültig. Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten bestellt.
Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.
Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden. Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die Eltern einverstanden sind.
Auch hier muss mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) getauft werden. Diese "Nottaufe" ist danach der zuständigen Kirchengemeinde anzuzeigen.
Jeder Mensch kann getauft werden. In der Regel werden Kinder getauft. Aber auch Erwachsene werden getauft. Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Der Erwachsenentaufe geht eine Zeit der Vorbereitung mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer voran. Weil die Taufe nicht wiederholt werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden sein.
Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft werden, wenn die Personensorgeberechtigten zustimmen. Das kann in einem nicht abgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Ohne die Zustimmung der Personensorgeberechtigten kann das Kind nicht getauft werden. Wird das Kind mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.
Dies ist nur ausnahmsweise und unter zwei Bedingungen möglich:
Bislang galt, dass mindestens ein Pate evangelisch sein musste. Das soll auch weiterhin die Regel sein. Findet sich aber trotz intensiver Bemühungen kein evangelischer Pate, gilt künftig: Mindestens ein Pate muss einer der elf Kirchen mit gegenseitiger Taufanerkennung angehören („Magdeburger Erklärung“). Weiteres lesen Sie bitte links unter Pate werden.
Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden:
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.
Bezirk Dreifaltigkeit (West),
Brassertstraße 40-42, 45768 Marl
Römerstraße 57
45772 Marl
Tel. 02365 - 96 03 0
E-mail: re-kg-marl-stadt-kirchengemeinde@ekvw.de
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