Archivierter Inhalt - Keine aktuelle Pflege dieser Unterseite.

Kettenduldungen beenden – humanitäres Bleiberecht sichern

( s.auch: www.aktion-bleiberecht.de )

Caritas und Diakonie setzen sich in ihrer „Aktion Bleiberecht“  für die Abschaffung der Kettenduldungen und eine Aufenthaltsgewährung geduldeter Menschen vor dem Hintergrund des Aufrufs der Kirchen ein. Dies soll durch eine gesetzliche Regelung ermöglicht werden, die keine Stichtage vorsieht, realistische Anforderungen stellt und auf restriktive Ausschlussgründe verzichtet, Familien schützt und humanitäre Notlagen Einzelner und von Gruppen berücksichtigt.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung haben SPD und CDU/CSU im Dezember 2013 verabredet, eine Regelung, wie sie der Bundesrat am 22. März 2013 beschlossen hat, zu schaffen. Daraufhin haben etliche Bundesländer (Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) die Ausländerbehörden per sog. Vorgriffserlass angewiesen, Personen, welche die Voraussetzungen des Bundesratsbeschlusses erfüllen, nicht vorher noch abzuschieben (Beratungshilfe hier: kurz, lang).

Zudem liegt vom April 2014 ein Gesetzentwurf des BMI zur "Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" vor, der eine abgeschwächte Bleiberechtsregelung vorsieht, die jedoch durch eine Regelung zum Einreise- und Aufenthaltsverbot konterkariert wird. Dieser Gesetzentwurf wurde durch die Wohlfahrtsverbände wie der Diakonie und Caritas heftig kritisiert. Im Ergebnis würden nicht weniger, sondern mehr Menschen mit Kettenduldungen in Deutschland leben müssen.

Die Aktion Bleiberecht:

Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände treten seit Jahren dafür ein, die Praxis der Kettenduldungen zu beenden. Menschen, die über Jahre hinweg nur geduldet sind, denen aber eine Ausreise nicht zugemutet werden kann, sollten eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive erhalten.
Die Aktion Bleiberecht startete mit dem Aufruf der Kirchen am 11. Mai 2009. Sie wird bis zu einer gesetzlichen Neuregelung im Aufenthaltsgesetz laufen.

Was bisher erreicht wurde:

Die Altfallregelungen von 2006 und 2007 wurden zunächst verlängert und die Anforderungen durch Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse der Innenministerkonferenz realitätsgerechter gefaßt. Es gibt eine politische Diskussion über die Notwendigkeit, Kettenduldungen abzuschaffen und eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz zu verankern. Im Bundesrat wurden Gesetzentwürfe der zu diesem Zeitpunkt CDU/FDP-geführten Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen eingebracht wie auch vom SPD-regierten Hamburg, im Deutschen Bundestag Gesetzentwürfe von SPD, Grünen und Linken. Wegweisend war der Bericht der länderoffenen Arbeitsgemeinschaft der Integrationsministerkonferenz. Auf dieser Grundlage hat Hamburg einen Antrag im September 2012 in den Bundesrat eingebracht, der im Wesentlichen eine Regelung vorsieht, die realistische Anforderungen beinhaltet und humanitäre Anforderungen berücksichtigt. Diesen Antrag hat der Bundesrat nun am 22. März 2013 beschlossen. Auch der Integrationsbeirat der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Böhmer hat sich im Septemeber 2012 für eine Bleiberechtsregelung ausgesprochen. Im Herbst fand dieser Beschluss Eingang in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung.

Im Juli 2011 trat eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende mit dem neu geschaffenen § 25a des Aufenthaltsgesetzes in Kraft. Nutzen können ihn Personen im Alter von 15 und 21 Jahren, wenn sie sich seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhalten, erfolgreich die Schule besucht haben oder einen Schulabschluss gemacht haben und ihre Integrationsprognose als positiv gewertet wird. Von der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts wird abgesehen, solange der Jugendliche oder Heranwachsende sich noch in Schule und Ausbildung befindet. Die Eltern können auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie ihren Lebensunterhalt vollständig selbst sichern können. Der Beschluss des Bundesrates sieht auch eine Vereinfachung dieser Regelung vor. 

Auch begleitende Regelungen wie die Anerkennung von BaföG als eigenständiger Lebensunterhaltssicherung, der Einbezug von Geduldeten in das Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsausschlüsse oder die Lockerung der Residenzpflicht ist der Integration von langjährigen Geduldeten zuträglich und der intensiven Lobbyarbeit für diese Personengruppe zu verdanken.

Warum weiter handeln?

Trotz der bisherigen Regelungen halten sich derzeit wieder über 50.000 Personen seit mehr als sechs Jahren geduldet oder in ähnlichem Status in der Bundesrepublik auf. Sie konnten aufgrund der Stichtage oder anderen Ausschlusskriterien nicht von einer Bleiberechtsregelung profitieren. Unser gemeinsames Ziel: „Abschaffung der Kettenduldungen“ ist trotz der Erfolge noch nicht erreicht.
Auch die Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende kann aufgrund der geforderten Voraussetzungen bisher nur ein kleiner Personenkreis in Anspruch nehmen.  

Forderungen:

Wir fordern eine stichtagsfreie, gesetzliche Bleiberechtsregelung, die auch humanitären Kriterien genügt: Alten, behinderten, kranken und traumatisierten Menschen, die nicht arbeiten können, muss eine Aufenthaltserlaubnis ohne Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln gewährt werden können. Auch sehen wir gesellschaftspolitisch wichtige Aufgaben wie die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen als gleichwertig zu einer Erwerbstätigkeit an. Zudem müssen sich die Anforderungen auch für erwerbsfähige Personen an den Möglichkeiten der Betroffenen orientieren. Aufgrund des jahrelangen Ausschlusses vom Arbeitsmarkt können viele von ihnen nur Arbeit in niedrig entlohnter Beschäftigung finden. Bei den weiteren Voraussetzungen sollte auf zu restriktive Ausschlussgründe insbesondere bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht verzichtet werden. Die Familieneinheit muss gewahrt bleiben.

Begleitend zu einer Bleiberechtsregelung fordern wir den weiteren Abbau von Hürden und eine aktive berufliche Integration von Asylsuchenden und Geduldeten in den Arbeitsmarkt z.B. durch Wegfall des Arbeitsverbotes und der Nachrangigkeitsprüfung, Abschaffung der Residenzpflicht, Ermöglichung von (Anpassungs-) Qualifizierungen und die weitestgehende Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Abschlüsse. 

Internetauftritt zur Aktion Bleiberecht

Der Internetauftritt von Diakonie und Caritas soll der Information über die bestehende Problematik der Kettenduldungen sowie der Vernetzung dienen, um Ideen für Aktionen zur Unterstützung der Forderung für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung austauschen und entwickeln zu können. Er bildet die Vielfalt des Engagements für eine Bleiberechtsregelung im Land ab. Aus fast allen Bundesländern sind verschiedene Aktionen wie Synodenbeschlüsse, Resolutionen, Podiumsdiskussionen und Unterschriftenaktionen etc. zu finden. Beispiele für Aktionen finden Sie auf dieser Seite („Aktionen auf einen Blick“).

Über Ihre Berichte und Nachrichten zu eigenen Aktivitäten (Veranstaltungen, Gespräche, Gottesdienste etc.) freuen wir uns sehr und veröffentlichen sie gerne ebenfalls auf dieser Seite.

Kontakt:
Sebastian Ludwig (Diakonisches Werk der EKD), E-Mail: bleiberechtdontospamme@gowaway.diakonie.de
Tobias Mohr (Deutscher Caritasverband), E-Mail: Tobias.Mohrdontospamme@gowaway.caritas.de

Eine Beratungshilfe für Personen, denen ein Rückfall in die Duldung droht, finden Sie hier.

Eine Beratungshilfe für potentiell Begünstigte des § 25a Aufenthaltsgesetz (Jugendliche und Heranwachsende und deren Familien) finden Sie hier.

Eine Beratungshilfe für potentiell Begünstigte des § 25b Aufenthaltsgesetz (Bundesratsbeschluss) finden Sie hier (Kurzfassung von Eugen Deterding aus Hessen) oder hier (Langfassung von Diakonie und Caritas aus Baden).

Flüchtlingsdebatte Fakten und Argumente von Pro Asyl

 Flüchtlingsdebatte - Fakten und Argumente von Pro Asyl

Stichworte    Es heißt:    Richtig ist:
europa nimmt nur wenige flüchtlinge auf Die Zahl der Asylsuchenden in Europa steigt. „Wir können doch nicht die ganze Welt aufnehmen“, heißt es nun. Davon sind wir Lichtjahre entfernt.
Nur ein Bruchteil der Flüchtlinge kommt nach Europa.
nach deutschland kommen mal mehr, mal weniger asylsuchendeGefühlt ist Deutschland Hauptzielland aller Flüchtlinge in Europa. Innerhalb Europas liegt Deutschland mit seinen Asylzahlen seit Jahren im Mittelfeld.
99 % der aslsuchenden haben gute gründeAhnungslose sind überzeugt:
„Die meisten sind nur Wirtschaftsflüchtlinge.“

Die Gründe, die Menschen in die Flucht treiben, wiegen schwer: Sie heißen:
Krieg, Verfolgung, Existenzgefährdung.
politiker missbrauchen unser aslrechtAsylsuchende Roma haben es nur auf Sozialleistungen abgesehen. Populisten machen Stimmung gegen Roma.
wir können nicht die probleme der welt lösenEgoisten sagen:
„Unser Asylrecht kann die Probleme der Welt nicht lösen, wir haben genug Probleme.
Wir sind mitverantwortlich für die Bedingungen, die Menschen in die Flucht treiben.
afrika ist arm und reichWer an Afrika denkt, hat oft Klischees im Kopf: Schwarz, kriegerisch, exotisch, arm. Der afrikanische Kontinent ist riesengroß und vielseitig – und längst nicht alle Afrikaner/
innen sind auf dem Weg nach Europa.
mehr wohnungen für flüchtlinge!Hektisch eröffnete Notunterkünfte suggerieren: Wir haben nicht genug Platz, die neu ankommenden Flüchtlinge unterzubringen. Mit vernünftiger Planung könnten wir viel mehr Menschen aufnehmen.
vorurteile gefährden die sicherheit und ordnung in der nachbarschaftBöse Geister flüstern es uns ein: Asylsuchende seien kriminell, gefährlich, oder brächten den bisher so schönen und sicheren Stadtteil in Unordnung. Flüchtlinge sind so verschieden wie Menschen eben sind.
eine willkommenkultur erhält den wert ihrer immobilieManche Anwohner sagen
Wir wollen kein Flüchtlingsheim, weil unser Haus dann an Wert verliert.
Wohnungen für Flüchtlinge machen es allen Seiten leichter.
mehr steuergeld für flüchtlingeViele Menschen denken:
So viele Flüchtlinge aufnehmen können wir uns nicht leisten.
Menschenrechte zu beachten kostet Geld, und das können wir uns leisten. Zudem können Flüchtlinge viel leisten – wenn man sie lässt.
Einwanderung stützt den sozialstaatViele machen sich sorgen: Immer mehr Zuwanderer bringen unseren Sozialstaat ins Wanken. Ohne Einwanderung sehen wir alt aus.
„überfremdet“ sind wir schon immerNeonazis behaupten, durch Zuwanderung gehe die deutsche Kultur zugrunde.Die angeblich „deutsche“ Kultur und Bevölkerung spiegelt eine Jahrtausende lange Migrationsgeschichte wider.
reichtum gefährdet unseren wohlstandWer selber wenig hat, denkt vielleicht: Auch in Deutschland sind viele Menschen arm. Wenn Flüchtlinge kommen, nehmen sie „uns“ die Arbeitplätze weg oder leben von „unseren“ Steuern.Das Problem der Armen ist die ungleiche Verteilung des Wohlstands.

 Mehr Infos unter: www.proasyl.de         zitiert nach: ProAsyl e.V.     Februar 2014

 

Kirchen, Pfarrerinnen und Pfarrer 

Bezirk Dreifaltigkeit (West),
Brassertstraße 40-42, 45768 Marl

Bezirk Auferstehung (Mitte),
Westfalenstraße 92, 45770 Marl

 

Bezirk Paulus (Ost),
Römerstraße 57, 45772 Marl

 

Gemeindebüro für die esm

Römerstraße 57
45772 Marl
Tel. 02365 - 96 03 0
E-mail: re-kg-marl-stadt-kirchengemeinde@ekvw.de

Öffnungzeiten:

  • Mo., Di., Do.  u. Fr.: 
    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Mi.:
    15.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Grafik: EKD

Hier gibt es jetzt die Videos aus der Reihe Kunterbuntes Dingsda.

Seniorenarbeit

Iris Zahlmann-Groth
Brassertstr. 42
45768 Marl

E-mail: Iris.Zahlmann-Grothdontospamme@gowaway.ekvw.de
Telefon: 02365 12501
Fax: 02365 29 55 007

Öffnungszeiten für Besucher: nach Absprache

Das aktuellste aus der esm

Was ist ein Superintendent? - @kunterbuntesDingsda - Die neue Folge startet am Samstag, 20. April 2024 um 9:00 Uhr.

weitere Meldungen